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Werkstatt selbst ausbauen: Wann sich eine Arbeitsbühne für Schrauber wirklich lohnt

 

Wer eine eigene Halle oder eine große Garage hat, kennt das Problem: Deckenhöhen von vier bis sechs Metern erleichtern die Arbeit an SUVs, Transportern oder Wohnmobilen, machen aber Beleuchtung, Absauganlagen und Elektroinstallation zu einer Arbeit in der Höhe. Eine gewöhnliche Leiter reicht dafür oft nicht aus, und schon aus zeitlichen und sicherheitstechnischen Gründen ist eine Hubarbeitsbühne eine da sinnvolle und unbedingt erwägenswerte Hilfe, sei sie gekauft oder tageweise gemietet.

 

arbeitsbuehnen

 

Wo eine Hubarbeitsbühne im Werkstattbau tatsächlich hilft

 

Typische Arbeiten, bei denen sich die Anschaffung oder Miete rechnet, sind die Montage von LED-Hallenleuchten, das Verlegen von Druckluftleitungen unter der Decke, die Installation von Deckenschleifen für Abgasabsaugung, das Anbringen von Torantrieben sowie Malerarbeiten. Auch die spätere Wartung, etwa der Lampentausch oder die Reinigung von Oberlichtern, wird planbarer.

 

Für dauerhafte Nutzung eignen sich Scherenbühnen mit Arbeitshöhen zwischen sechs und zehn Metern gut, weil sie eine große Standfläche bieten und Material direkt mit nach oben nehmen können. Wer nur punktuell in acht bis fünfzehn Metern arbeitet, greift eher zu einer Anhängerbühne oder einer Gelenkteleskopbühne, etwa einer Arbeitsbühne von BIBERGER, die sich mit einem Pkw ziehen lässt und flexibel positioniert werden kann.

 

Rechtlicher Rahmen und Qualifikation der Bediener

 

Auch im privaten oder gewerblichen Werkstattkontext gelten klare Regeln. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 Betriebssicherheitsverordnung sind Bediener jährlich zu unterweisen. Personen unter 18 Jahre dürfen gemäß DGUV Grundsatz 308-008 die Bühne nur selbstständig führen, wenn sie eine Ausbildung mit Theorie und Praxis, einen entsprechenden Bedienerausweis besitzen und schriftlich vom Unternehmer beauftragt wurden.

 

Die Geräteeinweisung durch den Vermieter ist dafür nicht ausreichend. Wer im Betrieb Mitarbeiter einsetzt, sollte auch die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (Beschreibung siehe DGUV Information 208-019) prüfen lassen. Zur täglichen Pflicht gehört die Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn, auch die der Not-Aus-Einrichtungen, der Neigungssensorik und der Abstützungen.

 

Kaufen oder mieten: eine nüchterne Rechnung

 

Für einen einzelnen Hallenausbau lohnt sich fast immer die Miete. Tagessätze für Scherenbühnen mit acht Metern Arbeitshöhe bewegen sich je nach Region zwischen 120 und 200 Euro netto, Anhängerbühnen mit 15 Metern liegen häufig bei 150 bis 250 Euro pro Tag. Kaufpreise für neue Elektro-Scherenbühnen beginnen bei rund 15.000 Euro, gebrauchte Anhängerbühnen finden sich ab etwa 8.000 Euro. Wer die Bühne besitzt, muss die wiederkehrende Prüfung nach § 14 BetrSichV durch eine befähigte Person einplanen, üblicherweise jährlich.

 

Dazu kommen Lagerplatz, Batteriepflege bei Elektroantrieben und die TÜV-Abnahme bei anhängerbasierten Modellen mit Straßenzulassung. Für den einmaligen Einbau einer Absauganlage rechnet sich der Kauf selten. Wer dagegen mehrmals im Jahr Karosseriearbeiten an hohen Fahrzeugen wie Wohnmobilen, Bussen oder Unimog erledigt, kommt eher in einen Bereich, in dem sich Eigentum trägt.

 

Was in der Planung oft vergessen wird

 

Noch vor der ersten Anlieferung sind die Bodenbelastbarkeit, die Tordurchfahrtshöhen und die Rangierradien zu überprüfen. Für die Aufstellung benötigen Anhängerbühnen tragfähigen Untergrund und den vollständigen Ausschwenkbereich ihrer Abstützungen. In der Halle sind Hindernisse wie Kranbahnen, Rohrleitungen, abgehängte Beleuchtung etc. zu beachten. Auch die Bewegungsräume anderer Fahrzeuge sind zu sichern.

 

Wer die Bühne mietet, sollte sich den Einweisungsnachweis per Unterschrift bestätigen lassen und die Schlüsselübergabe schriftlich protokollieren, um im Schadensfall zu wissen, woher das Unglück kam. Persönliche Schutzausrüstung mit Auffanggurt und Kurzverbindungsmittel gehört zur Grundausstattung der Gelenkteleskope, bei der Scherenbühne mit geschlossenem Korb kann man sich je nach Gefährdungsbeurteilung davon befreien.

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